- Beim Hausbau sparen
Viele Arbeitnehmer können über vermögenswirksame Leistungen (VL) für später vorsorgen. Wie hoch die VL ausfallen kann, verrät ein Blick in den Arbeitsvertrag. Doch diese finanzielle Unterstützung wird noch nicht von allen genutzt.
Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat nicht jeder. Wer als freier Mitarbeiter oder selbstständig tätig ist, kann nicht davon profitieren. Doch Arbeitnehmer, Auszubildende oder Beamte können sich die „Finanzspritze“ für ihren Bausparvertrag, Aktiendfondsplan oder zur Tilgung eines Baukredits abholen.
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht direkt an den Begünstigten ausgezahlt, sondern fließen in die entsprechende Anlage. Ein solcher Sparvertrag läuft einige Jahre, danach kann über den erreichten Kapitalbetrag verfügt werden.
Besonders interessant: Für einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder für die Tilgung eines Baukredits ist die staatliche Förderung mittels Arbeitnehmersparzulage. Doch Achtung: Die Sparzulage muss Jahr für Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden.
Wer als Bausparer noch ausgefuchster ist, sichert sich zusätzlich die Wohnungsbauprämie. Diese gibt es allerdings nur, wenn der Bausparvertrag auch tatsächlich zum Zweck eines Immobilienerwerbs oder anderer wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen abschlossen wird. Dient der Bausparvertrag alleinig als Geldanlage, bleibt die Wohnungsbauprämie versagt.