Wüstenrot hat 15.000 seiner Kunden den Bausparvertrag gekündigt, weil nach Meinung der privaten Bausparkasse die Zinsen auf Guthaben zu hoch seien. Das Vorgehen sei „branchenüblich“, äußert sich das Unternehmen, welches damit vielen Menschen einen Freitag den 13. beschert.
Die Wüstenrot AG mit Sitz im baden-württembergischen Ludwigsburg ist die älteste aller Bausparkassen in Deutschland. Von 1921 an trug das Unternehmen maßgeblich dazu bei, den Eigenheimbau für Privatkunden zu fördern. In jüngster Zeit bekleckerte sich Wüstenrot allerdings weniger mit Ruhm. Die 2009 dritterfolgreichste Bausparkasse der Republik geriet 2011 in die Schlagzeilen, weil sich höhere Angestellte Betriebsreisen für 200.000 Euro nach Copacabana erlaubten. Im Jahr darauf gab es die Schelte der Medien, weil Wüstenrot über mehrere Jahre versucht haben soll, gut verzinste Bausparverträge aufzulösen oder in minderwertigere Verträge umzuwandeln. So wollte man mehrere Millionen einsparen. Über 40 Prozent der 1,8 Millionen Altverträge wurden gekündigt.
Erneute Vorwürfe gegen Wüstenrot
Nun steht die Bausparkasse erneut im Visier, denn sie kündigt wieder 15.000 Kunden den Bausparvertrag. Das Sparziel der Kunden sei aufgrund der niedrigen Zinsen, die durch die Europäische Zentralbank (EZB) vorgegeben werden, nicht mehr zu verwirklichen. Dass Wüstenrot sich ihrer Lasten entledigt, wird mit einem Auszug aus den Allgemeinen Bausparbedingungen begründet. Diesen Zeilen gemäß kann Wüstenrot den Bausparvertrag kündigen, sobald Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigen. Somit hat es den Anschein, als handle es sich in den 15.000 Fällen um Kunden, die ihren Vertrag überschritten haben. Die angesparte Summe steigt dann über das geplante Ziel hinaus, womit auch die Zinserträge weiter wachsen.
Häufigere Bausparkündigungen seit 2008
Das nun kritisch beäugte Vorgehen der Wüstenrot ist seit 2008 immer häufiger und als Folge der Finanzkrise zu verstehen. Die Bausparkassen können die in der Vergangenheit mit den Kunden vereinbarten Zinsen nicht refinanzieren, da die aktuelle Finanzlage dies nicht zulässt. Für solch Fälle behält sich die Bausparkasse das Kündigungsrecht vor, wie auch Verbraucher es bei vielen Tarifen besitzen, sobald sich diese ändern sollten.
Verbraucherschutz gegen Wüstenrot
Verbraucherschützer üben dennoch starke Kritik an Wüstenrot, im Kleingedruckten nach Auswegen zu stochern. Ihrer Meinung nach wäre der Bausparvertrag eine von zwei Seiten vereinbarte Regelung, die nicht aufgelöst werden kann, nur weil es für die falsche Seite von Nachteil werden würde. Die falsche Seite ist in diesem Fall die Bausparkasse Wüstenrot. Immerhin, so die Kritik weiter, habe man in früherer Zeit mit den attraktiven Zinsen bewusst gelockt. Statt den Kunden ihre Zukunft zu kündigen, wird Wüstenrot zum „Ausbluten“ aufgefordert.