Schon seit längerer Zeit versuchen Bausparkassen, alte, hoch verzinste Bausparverträge loszuwerden. Da die Kündigungen zahlreicher Verträge nicht zum gewünschten Erfolg führten, hat sich die Bausparkasse BHW nun eine neue Masche einfallen lassen. Die BHW versendet Schecks an ihre Kunden, doch diese sollten keinesfalls voreilig eingelöst werden.
Wem als Kunde der BHW in den letzten Tagen ein Scheck ihrer Bausparkasse ins Haus geflattert ist, sollte diesen nicht übereilt einlösen. Denn die Verrechnungsschecks über mitunter fünfstellige Beträge dienen der Bausparkasse BHW offenbar dazu, ihre Kunden aus teuren Bausparverträgen zu drängen.
Nicht auf Scheck der Bausparkasse reagieren
Die Verrechnungsschecks der Bausparkasse BHW gingen vor allem an die Kunden mit hoch verzinsten Bausparverträgen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Betroffenen, diese nicht einzulösen. Schließlich bringen die älteren, seit wenigstens zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparverträge Zinsen von bis zu 4,25 Prozent. Sollten Verbraucher den Scheck ihrer Bausparkasse annehmen, könnte dies bedeuten, dass sie die Kündigung ihres Bausparvertrags akzeptieren. Doch die Verbraucherzentrale warnt auch davor, den Verrechnungsscheck an die Bausparkasse zurückzuschicken. Denn immerhin bestehe das Risiko, dass dieser verloren geht oder von einem Dritten eingelöst wird.
Warum versendet die Bausparkasse Schecks?
Man könnte sich nun fragen, warum die BHW ausgerechnet Verrechnungsschecks an ihre Kunden schickt. Auf Anfrage erklärte die Bausparkasse, dass die Bausparkunden schon im Dezember des vergangenen Jahres angeschrieben worden seien. Mit diesem Schreiben wurde eine aktuelle Kontoverbindung von ihnen erbeten. Doch viele reagierten auf diese Anfrage sowie auf die vorangegangene Kündigung nicht und erhielten deshalb nun die Schecks. Die Problematik ist, dass die BHW wie andere Bausparkassen auch die Kündigung von Altverträgen für rechtmäßig hält. Die Bausparkasse argumentiert, dass es sich bei den gekündigten Verträgen um solche handelt, die schon seit zehn Jahren oder mehr zuteilungsreif sind. Folglich wäre der eigentliche Zweck des Darlehens nicht mehr gegeben, wenn Kunden den Bausparvertrag zum jahrzehntelangen Sparen ausnutzten.
Kündigungen der Bausparkasse oft nicht rechtens
Die hoch verzinsten Bausparverträge sind den Bausparkassen bereits seit längerem ein Dorn im Auge, denn angesichts der anhaltenden Niedrigzinsen haben diese Schwierigkeiten, die hohen Zinsen überhaupt zu erwirtschaften. Aus diesem Grund lässt die ein oder andere Bausparkasse nichts aus, um die lästigen Altverträge loszuwerden. Ein Trick vieler Kassen war beispielsweise schlicht und ergreifend die Kündigung des Bausparvertrags mit der Begründung, dass die Zuteilungsreife des Vertrags erreicht war. Doch dieses Vorgehen ist überaus heikel. Schließlich haben bereits verschiedene Gerichte – unter anderem auch das Oberlandesgericht Stuttgart – entschieden, dass die Zuteilungsreife allein für die Kündigung eines Bausparvertrags nicht genüge. Wenn überhaupt sei dies bloß bei voll angesparten Verträgen möglich.
Fazit: Wer einen Scheck von der BHW oder einer anderen Bausparkasse in seinem Briefkasten vorfindet, sollte auf diesen am besten nicht reagieren und ihn an einem sicheren Ort aufbewahren.