Die Deutschen sparen gerne. Vor allem das Bausparen hat immer noch großen Zulauf, weil es für viele Verbraucher die ideale Kombination aus Geld ansparen und Geld leihen darstellt. Nicht immer sind die Konditionen für Bausparverträge jedoch auch verbraucherfreundlich. Über eine mögliche Änderung wird seit Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt.
2014 hat der BGH schon einmal gegen überhöhte Bearbeitungsgebühren für Kredite entschieden, in Folge dessen viele Kreditkunden sich ihr Geld von der Bank zurückholen konnten. Aktuell stehen die Konditionen für Bausparer vor dem Gericht. Konkret geht es um eine Darlehensgebühr, die vor allem in älteren Verträgen zu finden ist.
Bausparen: Geldanlage und Kredit in einem
Wer bauspart, spart einerseits Geld an und kann, sobald der Vertrag „zuteilungsreif“ ist, die Differenz zur vollen Bausparsumme als Darlehen in Anspruch nehmen. Mit einem Bausparvertrag profitieren Bankkunden von staatlicher Förderung wie der Wohnungsbauprämie. Zudem ist beim Bausparen schon weit vorher der Zinssatz festgelegt und die Rückzahlung des Kredits ohne zusätzliche Kosten möglich.
In Deutschland hat nach Berechnung des Verbands der Privaten Bausparkassen jeder zweite deutsche Haushalt mindestens einen Bausparvertrag – insgesamt fast 30 Millionen Verträge im vergangenen Jahr. 2015 wurden 2,7 Millionen Bausparverträge neu abgeschlossen, davon ein Großteil bei bei den privaten Bausparkassen Schwäbisch Hall, Wüstenrot und BHW, sowie den acht Landesbausparkassen.
Darlehensgebühr vor Gericht
Gegenstand der aktuellen Verhandlung vor dem BGH ist die sogenannte Darlehensgebühr, die Bausparer leisten müssen, wenn sie das Darlehen nutzen wollen. Die Verbraucherzentrale NRW hat diese Praxis öffentlich kritisiert und die Schwäbisch Hall deswegen verklagt, die eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme verlangt. Wer etwa 50.000 Euro an Kredit aufnimmt, zahlt dafür noch einmal 1.000 Euro. Rechtens ist dagegen die Abschlussgebühr, die beim Abschluss neuer Bausparverträge fällig wird. Diese wurde bereits 2010 vom BGH bestätigt.
Dass die Darlehensgebühr dennoch gekippt werden könnte, sehen Verbraucherschützer in einem Urteil von 2014 begründet. Da entschied das BGH zugunsten von Bankkunden, dass diese keine Bearbeitungsentgelte für Kredite unabhängig von der Laufzeit zu zahlen hätten. Wer bereits gezahlt hatte, konnte sein Geld mit Hilfe eines Musterschreibens der Stiftung Warentest zurückfordern. Die nun zu verhandelnde Darlehensgebühr gibt es aktuell bei keinem neuen Bausparvertrag mehr. Wüstenrot hat nach eigenen Angaben entsprechende Gebühren bereits im Herbst 2013 abgeschafft, Schwäbisch Hall gar schon im Jahr 2000. Wessen Rückzahlungsansprüche nicht verjährt sind, oder wer sich noch in der Ansparphase befindet, könnte die Gebühr bei einer positiven Entscheidung des BGH zurückfordern.
Altverträge noch nicht sicher
Weiterer Streitpunkt zwischen Bausparkassen und ihren Kunden sind jedoch die hoch verzinsten Altverträge, die deren Inhaber verständlicherweise nicht ausgezahlt haben wollen. Die Bausparkassen kündigen jedoch derzeit die für die Kunden so lukrativen Bausparverträge. Etliche Oberlandesgerichte haben diese Praxis bereits gebilligt, andere wiederum haben im Sinne der Bausparer geurteilt. Eine endgültige Klärung in dieser Sache ist vom BGH jedoch erst in 2017 zu erwarten.